Beschluss Promotionsrecht für Fachhochschulen
Der Fakultätentag für Agrarwissenschaften und Ökotrophologie spricht sich gegen das Promotionsrecht für Fachhochschulen aus. Eine Promotion kann nur an einer Einrichtung erfolgen, die das höchste Maß an wissenschaftlicher Ausbildung mit allen dazu gehörenden Aspekten bieten kann. Dazu gehören Lehrveranstaltungen und vor allem regelmäßig stattfindenden wissenschaftliche Seminare, in denen die Doktoranden regelmäßig über den Fortschritt ihrer Arbeit berichten. Weiterhin gehört dazu ein wissenschaftliches Umfeld, welches dem Doktorand oder der Doktorandin eine breitere, über die Grenzen seiner eigenen Arbeit hinausgehende Bildung vermittelt.
Fachhochschulen können nicht alle genannten Kriterien erfüllen. Sie arbeiten vorrangig anwendungsbezogen, während an Universitäten neben der anwendungsbezogenen eine starke grundlagenwissenschaftliche Komponente vorherrscht. Fachhochschulen bieten nicht das inhaltliche und methodische Spektrum, welches für eine Qualifikation von Doktoranden erforderlich ist. Der Fakultätentag spricht sich aber ausdrücklich für den Ausbau kooperativer Promotionsvorhaben aus.