Praktikum in Bachelorstudiengängen
Der Fakultätentag empfiehlt für die Agrarwissenschaften ein mindestens drei Monate langes Pflichtvorpraktikum, für die ernährungswissenschaften ein achtwöchiges Praktikum. Dieses soll möglichst am Stück abgeleistet werden, und kann im ersten Fall in mindestens 6-wöchige, im zweiten Fall in mindestens 4-wöchige Abschnitte geteilt werden.
Das Praktikum soll in den Agrarwissenschaften vor dem Studium ohne Credits stattfinden (Regelung von Ausnahmefällen: Nachweis bis vor der letzten Prüfung im Studium). Das Praktikum wird durch eine Arbeitsbestätigung des Betriebes und einen Bericht nachgewiesen und ist unbenotet. In den Ernährungswissenschaften soll es im Studium mit Credits stattfinden.
Das agrarwissenschaftliche Praktikum soll mindestens zu 50% auf einem landwirtschaftlichen Ausbildungsbetrieb stattfinden. Bis zu 50% können auch im vor- und nachgelagerten Bereich der Landwirtschaft absolviert werden. In ernährungswissenschaftlichen und anderen Studiengängen müssen entsprechend qualifizierte Betriebe ausgewählt werden.
Zusätzlich wird in den Agrarwissenschaften die Einführung eines Praxismoduls im Wahlpflichtbereich empfohlen, um die individuelle Berufsqualifizierung der Studierenden zu fördern. Der Nachweis erfolgt ebenfalls durch eine Arbeitsbestätigung und einen Bericht. Hierfür sollen Credits vergeben werden. In einigen Fakultäten gibt es hierfür bereits Erfahrungen.